Umzug

Unsere Geschäftsstelle wird Anfang 2012 umziehen. Nach fast drei Jahren hier im Zentrum für Energie und Technik, geht es ans Nordkolleg. Die ...
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Lange Lesenacht 2012

»Ein Yankee aus Connecticut an König Artus\' Hof« von Mark Twain

»Ich bin nicht ein Amerikaner - ich bin der ...
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05.03.2012 , Rendsburg

AG Lebensqualität

Arbeitsgruppe Lebensqualität
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18.03.2012 , Rendsburg

Dietrich Buxtehude: "Membra Jesu nostri"

"Membra Jesu nostri": Kantatenzyklus von Dietrich Buxtehude zur Passion
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Von der Idee zum Projekt

Projektideen werden in den Arbeitskreisen erörtert (gutes "Feedback") und die generelle Förderwürdigkeit mit dem Regionalmanagement besprochen. Bevor das Projekt dem Projektbeirat vorgestellt werden kann, sind folgende Punkte zu klären:

  • Entspricht das Projekt den Zielen der Integrierten Entwicklungsstrategie, ist es einem Handlungsfeld eindeutig zuzuordnen? - Abstimmung mit AG
  • Ist das Projekt im Sinne des Zukunftsprogramm ländlicher Raum förderfähig? - Abstimmung mit Regionalmanagement 
  • Steht die Finanzierung, d.h. sind Eigenmittel in ausreichender Höhe vorhanden und ist die nationale Co-Finanzierung bei privaten Anträgen gesichert? - Abstimmung mit Regionalmanagement

Sind diese Punkte geklärt, kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Hierzu ist das Projektdatenblatt (DOC) zu verwenden, aus dem auch hervorgeht, welche Informationen der Projektvorschlag enthalten muss.

Ob und in welchem Umfang das Projekt mit Mitteln der AktivRegion gefördert wird, entscheidet der Projektbeirat auf Grundlage von Projekt-Auswahlkriterien (PDF).

Weitere Schritte

Nachdem der Projektbeirat zugestimmt hat, werden in Absprache mit dem Regionalmanagement folgende Schritte eingeleitet:

  • Markterkundung: Einholen von drei Angeboten pro Gewerk/Position (hierbei ist das Vergaberecht der EU und des Landes Schleswig-Holstein zu beachten) - Antragsteller
  • Bei Baumaßnahmen: baufachliche Prüfung der ermittelten Kosten - Antragsteller/Regionalmanagement
  • Einreichen der Antragsunterlagen an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und  ländliche Räume (LLUR) - Regionalmanagement

Hinweise zur Antragstellung

Die Initiative AktivRegion ist Teil des Förderprogramms Zukunft im Ländlichen Raum des Landes Schleswig-Holstein. Das Programm wird vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) der EU nach den LEADER-Prinzipien gefördert.

  • Private Zuwendungsempfänger erhalten bis zu 45% der förderfähigen Kosten,  öffentliche Zuwendungsempfänger bis zu 55%. 
  • Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind z.B. Kosten wie die Umsatzsteuer, Verwaltungsaufgaben, Betriebskosten, lebendes Inventar.
  • Bei privaten Antragstellern ist eine Co-Finanzierung von öffentlichen Geldern in Höhe von 20,25% der förderfähigen Kosten notwendig. Dies können Mittel des Bundes, der Kommunen, aus bestimmten Stiftungen sowie aus Zuwendungen über BingoLotto oder der DBU sein. Ein Berechnungsbeispiel und weitere Informationen finden Sie hier.
  • Bei öffentlichen Antragstellern beträgt die Co-Finanzierung 45% der Nettokosten (zzgl. Umsatzsteuer und der nicht förderfägigen Kosten). Die Finanzierung muss bei Antragstellung gesichert sein (z.B. durch Beschluss der GV).
  • Die Anträge sind über das Projektdatenblatt (DOC) an die Geschäftsstelle der LAG, Kieler Str. 211, 24768 Rendsburg oder per eMail an info(at)eider-und-kanalregion-rendsburg.de  zu richten.
  • Die Antragsteller tragen ihre Projektvorschläge persönlich dem Projektbeirat vor. 

Das Regionalmanagement berät Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Projektidee.