Umzug

Unsere Geschäftsstelle wird Anfang 2012 umziehen. Nach fast drei Jahren hier im Zentrum für Energie und Technik, geht es ans Nordkolleg. Die ...
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Lange Lesenacht 2012

»Ein Yankee aus Connecticut an König Artus\' Hof« von Mark Twain

»Ich bin nicht ein Amerikaner - ich bin der ...
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05.03.2012 , Rendsburg

AG Lebensqualität

Arbeitsgruppe Lebensqualität
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28.02.2012 , Rendsburg

Orgelprisma XXXXVII

Andreas Koller (Kiel) spielt Orgelwerke an der großen Orgel ...
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Private Antragsteller

Private Maßnahmen (Projektanträge von Unternehmen, Vereinen, Privatpersonen, etc.) werden aus dem Grundbudget der AktivRegion unter folgenden Bedingungen gefördert: 

Der Zuschuss beträgt bis zu 45% der förderfähigen Nettokosten. Eine Ausnahme bilden Investitionen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten soweit sie nicht die Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen betreffen (ZPLR-Maßnahme 311/1). Hier beträgt die Förderquote 25%. 

Von den 45% Zuschuss entfallen 24,75% der förderfähigen Kosten auf EU-Mittel. Der Einsatz von EU-Mitteln bedingt eine nationale Kofinanzierung (20,25%). Diese kann durch Mittel des Bundes, des Landes, der Kommune sowie sonstige den öffentlichen Mitteln gleich gestellte Mittel (z.B. Zuwendungen aus Bingo-Lotto, Sparkassen-Stiftung, DBU) erbracht werden.   

Berechnungsbeispiel:

KOSTEN:

Förderfähige Nettokosten:             100.000 €

+ Umsatzsteuer:                                  19.000 €

= Summe:                                           119.000 €

 

FINANZIERUNG:                         

Zuschuss EU-Mittel (24,75%)              24.750 €

+ Zuschuss National (20,25%)            20.250 €

+ Eigenanteil Antragsteller (55%)       55.000 €

= Netto-Summe                                    100.000 €

+ Umsatzsteuer (Eigenanteil)             19.000 €

= Summe                                              119.000 €

Der Eigenanteil des Antragstellers/Projektträgers beträgt in diesem Beispiel insgesamt 74.000 Euro (55.000 + 19.000). Stehen dem Projekt höhere nationale Mittel zur Verfügung (z.B. Zuwenden aus der Sparkassen-Stiftung) dann kann der „Überschuss“ zur Deckung der nicht-förderfähigen Kosten (z.B. Umsatzsteuer, Inventar, Bewirtung, Personal) verwendet werden.

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