Umzug
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»Ich bin nicht ein Amerikaner - ich bin der ...
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Arbeitsgruppe Lebensqualität[Mehr Informationen »]
28.02.2012 , Rendsburg
Orgelprisma XXXXVII
Andreas Koller (Kiel) spielt Orgelwerke an der großen Orgel ...[Mehr Informationen »]
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Private Antragsteller
Private Maßnahmen (Projektanträge von Unternehmen, Vereinen, Privatpersonen, etc.) werden aus dem Grundbudget der AktivRegion unter folgenden Bedingungen gefördert:
Der Zuschuss beträgt bis zu 45% der förderfähigen Nettokosten. Eine Ausnahme bilden Investitionen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten soweit sie nicht die Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen betreffen (ZPLR-Maßnahme 311/1). Hier beträgt die Förderquote 25%.
Von den 45% Zuschuss entfallen 24,75% der förderfähigen Kosten auf EU-Mittel. Der Einsatz von EU-Mitteln bedingt eine nationale Kofinanzierung (20,25%). Diese kann durch Mittel des Bundes, des Landes, der Kommune sowie sonstige den öffentlichen Mitteln gleich gestellte Mittel (z.B. Zuwendungen aus Bingo-Lotto, Sparkassen-Stiftung, DBU) erbracht werden.
Berechnungsbeispiel:
KOSTEN:
Förderfähige Nettokosten: 100.000 €
+ Umsatzsteuer: 19.000 €
= Summe: 119.000 €
FINANZIERUNG:
Zuschuss EU-Mittel (24,75%) 24.750 €
+ Zuschuss National (20,25%) 20.250 €
+ Eigenanteil Antragsteller (55%) 55.000 €
= Netto-Summe 100.000 €
+ Umsatzsteuer (Eigenanteil) 19.000 €
= Summe 119.000 €
Der Eigenanteil des Antragstellers/Projektträgers beträgt in diesem Beispiel insgesamt 74.000 Euro (55.000 + 19.000). Stehen dem Projekt höhere nationale Mittel zur Verfügung (z.B. Zuwenden aus der Sparkassen-Stiftung) dann kann der „Überschuss“ zur Deckung der nicht-förderfähigen Kosten (z.B. Umsatzsteuer, Inventar, Bewirtung, Personal) verwendet werden.

